Diese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für die Migration der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Bor, Cadmium, Chrom(III), Chrom(VI), Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Quecksilber, Nickel, Selen, Strontium, Zinn, Organozinnverbindungen und Zink aus Spielzeugmaterialien und Spielzeugteilen fest. Verpackungsmaterialien werden nicht als Teil des Spielzeugs angesehen, es sei denn, sie haben einen beabsichtigten Spielwert. ANMERKUNG 1 Siehe hierzu Leitlinie Nr 12 der Europäischen Kommission zur Anwendung der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug - Verpackungen [2]. Diese Norm enthält Anforderungen an die Migration bestimmter Elemente aus den folgenden Kategorien von Spielzeugmaterialien: - Kategorie I: Trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien; - Kategorie II: Flüssige oder haftende Materialien; - Kategorie III: Abgeschabte Materialien. Die Anforderungen dieser Norm gelten nicht für Spielzeug und Spielzeugbestandteile, die bei bestimmungs-gemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern wegen ihrer/ihres Zugänglichkeit, Funktion, Volumens oder Masse jegliche Gefährdung durch Saugen, Lecken oder Verschlucken oder längeren Hautkontakt eindeu