Die Anforderungen dieses Teils der Norm basieren auf einer Bioverfuegbarkeit, die sich aus der Benutzung von Spielzeug ergeben und darf als Zielstellung die folgenden Werte je Tag nicht ueberschreiten: 1,4 Mikrogramm fuer Antimon, 0,1 Mikrogramm fuer Arsen, 25,0 Mikrogramm fuer Barium, 0,6 Mikrogramm fuer Cadmium, 0,3 Mikrogramm fuer Chrom, 0,7 Mikrogramm fuer Blei, 0,5 Mikrorgramm fuer Quecksilber, 5,0 Mikrogramm fuer Selen.