Diese Internationale Norm legt Anforderungen und/oder Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Begrenzung von Risiken für die folgenden Baugruppen von ortsfesten Schleifmaschinen fest, die vorzugsweise für die spanende Metallbearbeitung durch Schleifen bestimmt sind. Baugruppe 1: Handgesteuerte Schleifmaschinen ohne kraftbetriebene Achsen und ohne numerische Steuerung Baugruppe 2: Handgesteuerte Schleifmaschinen mit kraftbetriebenen Achsen und ggf. begrenzten numerischen Steuerungsfähigkeiten Baugruppe 3: Numerisch gesteuerte Schleifmaschinen ANMERKUNG 1 Detaillierte Information über die Baugruppen von Schleifmaschinen siehe Definitionen in 3.1 und 3.4. ANMERKUNG 2 Anforderungen in dieser Internationalen Norm sind im Allgemeinen für alle Schleifmaschinen-baugruppen anwendbar. Wenn Anforderungen nur für (eine) bestimmte Baugruppe(n) von Schleifmaschinen anwendbar sind, werden (wird) diese bestimmte Baugruppe(n) von Schleifmaschinen festgelegt. Diese Internationale Norm deckt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen ab und gilt auch für Zusatzeinrichtungen (z. B. für Werkstücke, Spannvorrichtungen und Handhabungseinrichtungen für Werkzeuge und Werkstücke) die integrale Bestandteile der Maschine sind. Die