Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation und Demontage, mit Vorkehrungen für Transport und Instandhaltung) von ortsfesten Schleifmaschinen nach 3.1 und 3.2 zur Kaltbearbeitung metallischer Werkstoffe befasst sind. Diese Norm deckt die signifikanten Gefährdungen ab, die in Abschnitt 4 aufgeführt sind. Diese Norm gilt nicht für Hon , Polier und Bandschleifmaschinen. Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Norm hergestellt wurden.