Consolidated

SN EN 940+A1:2012

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Zusammenfassung

Dieses Dokument detailliert die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Holzbearbeitungs-maschinen mit zwei oder mehreren von den nur nachfolgend aufgeführten Einheiten zutreffen: - zum Abrichthobeln, - zum Sägen (gemeinsamer Betrieb oder nicht mit der Tischfräseinheit mit senkrechter Spindel), - zum Tischfräsen mit senkrechter Spindel, - zum Bohren [Langlochbohren] und - zum Dickenhobeln, im Folgenden als 'Maschinen' bezeichnet, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten oder mit Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers !einschließlich vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen" verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definitionen für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe !3.2.12 und 3.2.13". ANMERKUNG 2 Die spezifischen Anforderungen an abnehmbare Vorschubapparate werden bei der nächsten Überarbeitung dieses Dokuments in Betracht gezogen. Dieses Dokument gilt nicht für: - kombinierte Maschinen, die

Produktspezifikationen

  • Consolidated von SWISSMEM
  • Ausgabedatum:
  • Rückzugsdatum:
  • Gültig ab:
  • Dokumenttyp: EN
  • Seiten
  • ICS: 79.120.10
  • Herausgeber: SWISSMEM
  • Lieferant: SNV
  • Nationales Komitee: Swissmem/NK 49

Rechtsbezug

Bezeichnet unter folgendem EU-Recht:
Gesetzesbezug Beschränkungen
Directive 2006/42/EC

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