Das Dokument legt die Anforderungen und/oder Massnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen und/oder zur Risikominderung für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen (eine Kombination von zwei oder mehreren Einheiten für Abrichten, Kreissägen, vertikales Fräsen, Bohren (Zapfenlochbohren) und Dickenhobeln) fest, welche konstruiert wurden zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz, sowie dieser Werkstoffe, wenn sie kunststoffbeschichtet, mit Kunststoffkanten versehen oder furniert sind. Das Dokument gilt nicht für Maschinen, die im Geltungsbereich dieser Norm ausgeschlossen sind.