Dieses Dokument gilt für kombinierte Kabinen zum Auftragen von organischen flüssigen Beschichtungsstoffen durch Bedienungspersonen bei einer höchsten Trocknungstemperatur von 100 °C und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf kombinierte Kabinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Im Sinne dieses Dokument ist eine kombinierte Kabine ist eine Gesamtheit der folgenden Ausrüstung: - technische Lüftung durch einen oder mehrere Ventilator(en), - Heizsystem für die technische Lüftung (z.B. Wärmetauscher oder Brenner), - kraftbetriebene Drossel- und Umschaltklappen, - Trockenluftfilter- und/oder Luft Nassreinigungssysteme, - automatische Brandlöscheinrichtung elektrische Ausrüstung, - Steuer- und Energiekreise, die zum Auftragen und Trocknen der flüssigen Beschichtungsstoffe in einem mit einer technischen Lüftung ausgestatteten geschlossenen Raum zusammengefügt sind, - in besonderen Fällen: Arbeitsgrube. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Spritzkabinen mit automatischen Spritzsystemen, Spritzkabinen für organische Pulverlacke (Pulverbeschichtungskabinen), offene Spritzkabinen (Spritzstände und -wände) und ortsbewegliche H