1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm gilt für: ? Füllmaschinen mit Zylinder mit Kolben; ? Füllmaschinen mit Einfülltrichter mit oder ohne Beschickungseinrichtung; ? Vorsatzmaschinen für Füllmaschinen. Diese Europäische Norm ist nicht auf Füllmaschinen mit Zylinder und Handbetrieb anwendbar. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen zur Verarbeitung von pastösen oder leicht gefrorenen Produkten (z. B. Fleisch, Käse), ausgenommen getrocknete oder tiefgefrorene Materialien. Nahrungsmittel werden in Umhüllungen gepumpt oder zur Weiterverarbeitung transportiert. Diese Europäische Norm gilt auch für kombinierbare Geräte oder Vorsatzmaschinen, mit deren Hilfe ein großer Bereich von zusätzlichen Funktionen ausgeführt werden kann, zum Beispiel: Portionieren, Ablegen, Zerkleinern, Koextrudieren, Abteilen und Formen. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Füllmaschinen, Anschlussgeräte und Vorsatzmaschinen, wie Abdreh- und Aufhängeeinrichtungen, Zerkleinerungseinrichtungen, Formeinrichtungen, usw. zutreffen, wenn sie be-stimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe A