1.1 Diese Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im nachfolgenden als ''Aufzüge'' bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellen und haben ein Lastauf-nahmemittel, - das für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Material konstruiert ist; - das geführt ist; - das sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15 Grad beträgt; - das gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil eines Trommelantriebs, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulik Zylinder (direkt oder indirekt), oder durch ein Hubgelenksystem; - wo Maste, wenn errichtet, für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. 1.2 Die Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4) als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird. 1.3 Diese Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klimazonen oder bei starken