1.1 Diese Europäische Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im nachfolgenden als „Aufzüge” bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellen und haben einen Fahrkorb: - der für die Beförderung sowohl von Personen als auch von Personen und Material konstruiert ist; - der geführt ist; - der sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; - der gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil von Trommelantrieb, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulik Zylinder (direkt oder indirekt), oder durch ein Hubgelenksystem; - wo Maste, wenn errichtet, für den Betrieb die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen. 1.2 Diese Europäische Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4) als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird. 1.3 Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klima