Das Dokument legt Anforderungen an metallische Aussenhautdurchführungen, Seeventile und Schlaucharmaturen fest, die speziell für Wassereintritts- und Austrittsleitungen ebenso wie für wassergekühlte Abgasaustritte bei kleinen Wasserfahrzeugen bis 24 m Rumpflange gedacht sind. Aussenhautdurchführungen für andere Zwecke sind hier nicht erfasst.