Dieser Teil von ISO 5366 gilt für Tracheotomietuben aus Kunststoffen und/oder Gummi mit einem Innendurchmesser von mindestens 6,5 mm. Solche Tuben sind hauptsächlich für Patienten bestimmt, die eine Anästhesie, künstliche Beatmung oder Atemunterstützung benötigen, ohne jedoch auf diese Anwendungsbereiche beschränkt zu sein. Dieser Teil von ISO 5366 gilt nicht für Spezialtuben. Entzündbarkeit von Tracheotomietuben ist nicht Gegenstand von diesem Teil von ISO 5366.