Diese Internationale Norm legt Verfahren zur Prüfung der Härte von metallischen Sinterwerkstoffen, ausgenommen Hartmetalle, fest. 1.2 Durch Verfahren 1 wird die Sinterhärte des ganzen Werkstoffes bestimmt. Verfahren 1 ? gilt für metallische Sinterwerkstoffe, die entweder keiner Wärmebehandlung ausgesetzt oder einer solchen Wärmebehandlung unterzogen wurden, dass ihre Härte bis in eine Tiefe von mindestens 5 mm unterhalb der Oberfläche im Wesentlichen gleichförmig ist; ? gilt für die Oberflächen von metallischen Sinterwerkstoffen, die so behandelt wurden, dass ihre Härte im Schliff bis in eine Tiefe von 5 mm unterhalb der Oberfläche nicht gleichförmig ist; ? gilt daher für Werkstoffe, bei denen die Härte im Wesentlichen durch Anreicherung der Oberfläche mit Kohlenstoff oder Kohlenstoff und Stickstoff (z. B. durch Aufkohlen, Carbonitrieren, Nitrocarburieren oder Sulfonitrocarburieren) erzielt wurde; ? gilt für Werkstoffe, die induktionsgehärtet wurden. 1.3 Durch Verfahren 2 wird die Mikrohärte der Metallphase bestimmt. Verfahren 2 ? gilt für alle Arten von metallischen Sinterwerkstoffen; ? wird insbesondere zur Bestimmung des Härteprofils von einsatzgehärteten oder carbonitrierten Werkstoffen nach dem in ISO 4507 beschriebenen Verfa