Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und die Mittel zu deren Verifizierung für fahrerlose Flurförderzeuge (im Folgenden Flurförderzeuge genannt) und deren Systeme fest. Beispiele für fahrerlose Flurförderzeuge (Flurförderzeuge wie in ISO 5053 1:2020 definiert) sind: „automatisch geführtes Fahrzeug“, „autonomer mobiler Roboter“, „Roboter“, „automatisch geführter Wagen“, „Tunnelschlepper“, „Unterfahr-Fahrzeug“ usw. Dieses Dokument ist auch für fahrerlose Flurförderzeuge anwendbar, die ausgestattet sind mit: automatischen Betriebsarten, die entweder eine oder mehrere Handlungen des Bedieners erfordern, um solche automatischen Vorgänge einzuleiten oder zu aktivieren; der Möglichkeit, einen oder mehrere Mitfahrer zu befördern (die weder als Fahrer noch als Bediener betrachtet werden); zusätzlichen Handbetriebsarten, die es dem Bediener ermöglichen, das Flurförderzeug manuell zu bedienen; oder einem Wartungsmodus, der die manuelle Bedienung der Funktionen des Flurförderzeuges aus Wartungsgründen ermöglicht. Dieses Dokument ist nicht für Flurförderzeuge anwendbar, die ausschließlich durch mechanische Einrichtungen (Schienen, Führungen usw.) geführt oder ferngesteuert werden, da diese nicht als fahrerlose Flurförderzeuge angesehen werden. Für die Zwecke dieses Dokuments ist ein fahrerloses Flurförderzeug ein kraftgetriebenes Flurförderzeug, das für den automatischen Betrieb ausgelegt ist. Das System eines fahrerlosen Flurförderzeugs besteht aus dem Steuerungssystem, das Teil des Flurförderzeugs und/oder von diesem getrennt sein kann, Führungseinrichtungen und Antriebssystem. Die Anforderungen an Energiequellen werden von diesem Dokument nicht abgedeckt. Der Zustand des Betriebsbereichs hat wesentliche Auswirkungen auf den sicheren Betrieb des fahrerlosen Flurförderzeugs. Die Vorbereitungen des Betriebsbereichs zur Beseitigung der zugehörigen Gefährdungen sind in Anhang A angegeben. Dieses Dokument ist für alle in Anhang B aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse während aller Phasen der Flurförderzeug-Lebensdauer (ISO 12100:2010, 5.4), die auf die betreffenden Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden, anwendbar. Dieses Dokument ist nicht für signifikante Gefährdungen in Zusammenhang mit Folgendem anwendbar: - Lärm; - Schwingungen; - ionisierender und nichtionisierender Strahlung; - Laserstrahlung; - Verkaufsprospekte (gewerbliche Dokumente); - Erklärungen der von mobilen Maschinen übertragenen Vibrationen. […]