Dieser Teil der ISO 1833 legt ein Schwefelsäure-Verfahren zur Bestimmung des prozentualen Anteils an Chlorfasern, nach dem Abtrennen der nichtfaserigen Begleitstoffe, in Textilien aus binären Fasermischungen aus - Chlorfasern auf der Basis von Homopolymeren des Vinylchlorids (nachchloriert oder nicht) und - Baumwolle, Viskose, Cupro, Modal, Acetat, Triacetat, Polyamid, Polyester, bestimmten Polyacryl- und bestimmten Modacrylfasern. [Die betreffenden Modacrylfasern sind diejenigen, die beim Eintauchen in konzentrierte Schwefelsäure (? = 1,84 g/ml) eine durchsichtige Lösung ergeben] fest. Dieses Verfahren kann insbesondere anstelle der in ISO 1833-12 und ISO 1833-13 beschriebenen Verfahren in allen Fällen angewendet werden, in denen Vorprüfungen zeigen, dass sich die Chlorfasern weder in Dimethylformamid noch in der azeotropen Mischung aus Schwefelkohlenstoff und Aceton vollständig auflösen.