1.1 Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an Rammausrüstungen für folgende Einsatzzwecke: a) Herstellung von Gründungen, Dichtwänden oder Stützwänden unter Verwendung von Pfählen oder anderen Rammelementen; b) Ziehen von Rammgut; c) Einbringen von Wasserhaltungs oder Injektionselementen. Die Rammelemente können aus Holz, Beton (Fertigteil- oder Ortbeton) oder aus Stahl (Rohre oder Walzprofile) hergestellt sein. Darüber hinaus können sie ein Schlosssystem zur Verbindung nebeneinander liegender Rammelemente besitzen. 1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf Rammausrüstungen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den Empfehlungen des Herstellers in den folgenden Zusammenhängen verwendet werden (siehe Anhang A): - Transport der Ausrüstung; - Auf und Abbau; - Ausrüstung im und außer Betrieb; - Umsetzen zwischen Rammpositionen; - Lagerung der Ausrüstung. Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Eliminierung oder Reduzierung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. 1.3 Die Rammausrüstung umfasst: a) Ramme, bestehend aus Trägergerät (auf Raupen, Rädern oder Schienen, schwimmendes Gerät), Mäkleranbauausrüstungen, Mäkler oder andere