Diese Norm legt die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten, neuen, elektrisch betriebenen Aufzügen fest, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Senkrechte geneigt sind, bewegt. 1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm müssen in speziellen Fällen weitere Anforderungen beachtet werden, z. B. explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbebenbedingungen, Transport gefährlicher Güter usw. 1.3 Diese Norm gilt nicht für: a) Aufzüge mit anderen als in 1.1 genannten Antrieben, b) die Errichtung von elektrischen Aufzügen in bestehenden Gebäuden2), soweit es die Platzverhältnisse nicht erlauben, c) wesentliche Änderungen (vergleiche Anhang E) an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde, d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungseinrichtungen,