Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Leistungsmerkmale und zugehörige Prüfverfahren für Anschlageinrichtungen zur Verwendung durch eine einzelne Person fest, die dafür vorgesehen sind, von der baulichen Einrichtung abnehmbar zu sein. Diese Anschlageinrichtungen umfassen ortsfeste oder bewegliche Anschlagpunkte, die zur Befestigung von Bestandteilen eines persönlichen Absturzschutzsystems nach EN 363 konstruiert sind. Diese Europäische Norm legt außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung fest und gibt Hinweise zur Montage. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitige durch mehrere Personen verwendet werden können; - Anschlageinrichtungen, die bei Sport- oder Freizeitaktivitäten verwendet werden; - Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass sie EN 516 oder EN 517 entsprechen; - Einzelteile oder Bestandteile von baulichen Einrichtungen, die nicht als Anschlagpunkte oder Anschlageinrichtungen, sondern für einen anderen Verwendungszweck (z. B. als Balken, Träger) eingebaut wurden; - baulich verankerte Befestigungsmittel (siehe 3.3).