Dieses Dokument legt die Kategorien entflammbarer Werkstoffe fest, deren Verwendung in allem Spielzeug verboten ist, und Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit bestimmten Spielzeugs, wenn es einer kleinen Zündquelle ausgesetzt wird. Die in Abschnitt 5 beschriebenen Prüfverfahren werden zur Bestimmung der Entflammbarkeit von Spielzeug unter den festgelegten Prüfbedingungen angewendet. Die so erhaltenen Prüfergebnisse werden nicht dahingehend betrachtet, dass sie umfassende Angaben für die mögliche Brandgefährdung von Spielzeug oder Werkstoffen zur Verfügung stellen, wenn diese anderen Zündquellen ausgesetzt werden. Dieses Dokument enthält allgemeine Anforderungen hinsichtlich allen Spielzeugs und besondere Anforderungen und Prüfverfahren für folgende Spielzeuge, die als am gefährlichsten angesehen werden: — auf dem Kopf zu tragendes Spielzeug: Bärte, Schnurrbärte, Perücken usw. aus haarartigem Material oder fließenden Bestandteilen; Masken; Kopfhauben, Kopfschmuck usw.; Hüte aus Papier oder Karton ohne Verzierungen oder befestigte Elemente sind jedoch ausgenommen; — Rollenspielzeug und Spielzeug, das dazu vorgesehen ist vom Kind als Bekleidung zum Spielen getragen zu werden; — Spielzeug, das dazu vorgesehen ist vom Kind begangen zu werden, und das aus Textilien und/oder Polymerschichten und -filmen besteht; — Spielzeug mit weicher Füllung. ANMERKUNG Zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit von elektrischem Spielzeug sind in EN 62115 [2] festgelegt.