1.1 Es gilt der Anwendungsbereich von EN 378-1:2008. 1.2 Dieser Teil 3 der Europäischen Norm gilt für den Aufstellungsort (Aufstellungsraum, Versorgungs-einrichtungen und erforderliche persönliche Schutzausrüstung). Diese Norm legt die Anforderungen fest, die in Verbindung mit der Kälteanlage und deren zugehörigen Bauteilen für die Sicherheit vor Ort erforderlich sein können, die jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kälteanlage stehen.