1.1 Allgemeines Diese Norm gilt für Heizkessel und deren Sicherheitseinrichtungen bis zu einer Nennwärmeleistung von 500 kW, die ausschließlich für die Verfeuerung von festen Brennstoffen vorgesehen sind und nach den Festlegungen des Kesselherstellers betrieben werden. Diese Norm behandelt signifikante Gefahren, gefährliche Situationen und Ereignisse, die für Heizkessel im bestimmungsmäßigen Betrieb relevant sind und vom Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4). Die Heizkessel können mit Naturzug oder mit Gebläse betrieben werden. Die Beschickung kann von Hand oder automatisch erfolgen. ANMERKUNG Diese Europäische Norm behandelt Heizkessel innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese Norm beinhaltet Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheit, Verbrennungsqualität, Betriebsverhalten, Kennzeichnung und Wartung von Heizkesseln und beinhaltet ebenso die gesamte Ausrüstung, die Einfluss auf die Sicherheitssysteme hat (z. B. Rückbrandsicherung, integrierter Vorratsbehälter). Diese Norm betrachtet nur Heizkessel mit Brennern im Verbund als Gesamteinheit. Die Norm ist nur auf eine Kombination aus Kesselkörper und einem Brenner entsprechend EN 15270 anwendbar, wenn die Gesamteinheit na