(1) EN 1991-1-4 liefert Regeln zur Bestimmung der Einwirkungen aus natürlichem Wind auf für die Bemessung von Gebäuden und ingenieurtechnischen Anlagen betrachteten Lasteinzugsflächen. Damit werden ganze Tragwerke oder Teile davon oder Bauelemente, die mit dem Tragwerk verbunden sind, erfasst, z. B. Komponenten, Fassadenteile und deren Verankerungen, Anprallschutz- und Lärmschutzwände. (2) Diese Norm gilt für: Gebäude und ingenieurtechnische Bauwerke mit einer Höhe bis 200 m. Siehe auch Absatz (11); Brücken mit einer Spannweite bis zu 200 m, vorausgesetzt sie erfüllen die Abgrenzungskriterien hinsichtlich dynamischer Wirkungen, siehe Absatz (12) und Abschnitt 8.2. (3) Dieser Teil dient zur Bestimmung der charakteristischen Windlasten auf Bauwerke an Land , deren Bauteile und Anbauten. (4) Verschiedene Aspekte, die für die Bestimmung von Windeinwirkungen auf ein Bauwerk berücksichtigt werden müssen, hängen von der Örtlichkeit und der Verfügbarkeit und Qualität von meteorologischen Daten, der Geländekategorie usw. ab. (5) Diese Angaben sind im Nationalen Anhang und im informativen Anhang A, entsprechend den nationalen Wahlmöglichkeiten, die in den Anmerkungen eröffnet sind, enthalten. Die Anmerkungen und informativen Anhänge enthalten Empfehlungen für Zahlenwerte und Methoden. Der informative Anhang A enthält Darstellungen der Geländekategorien und liefert Regeln zur Berücksichtigung von Topographieeffekten inkl. der Versatzhöhe, Rauhigkeitswechsel, Einfluss der Landschaft und benachbarter Bauwerke. (6) Die informativen Anhänge B und C liefern alternative Verfahren zur Berechnung des Strukturbeiwertes cscd. (7) Der informative Anhang D liefert cscd Faktoren für verschiedene Bauwerkstypen. (8) Der informative Anhang E enthält Regeln zur Abschätzung von wirbelerregten Bauwerksantworten und Hinweise zur Berücksichtigung von anderen aeroelastischen Effekten. (9) Der informative Anhang F enthält Hinweise zum dynamischen Verhalten von Bauwerken mit linearer Charakteristik. (10) Diese Norm enthält keine Hinweise zur Berücksichtigung von örtlichen thermischen Effekten auf die Windcharakteristik, wie z.B. starke arktische Inversionslagen, Kanalisierungen oder Wirbelstürme. (11) Diese Norm enthält keine Hinweise zu folgenden Aspekten; Windeinwirkungen auf Fachwerkmaste und Türme mit nicht parallelen Eckstielen; Windeinwirkungen auf abgespannte Masten und abgespannte Kamine; Torsionsschwingungen, z.B. von hohen Gebäuden mit zentralem Kern; Schwingungen von Brückenüberbauten infolge Windturbulenz; Schrägseilbrücken und Hängebrücken; Schwingungen, bei denen die Berücksichtigung der Grundschwingungsform nicht ausreicht. ANMERKUNG 1 Der Nationale Anhang kann zu diesen Aspekten weitergehende, ergänzende, nicht widersprüchliche Hinweise geben. ANMERKUNG 2 Windeinwirkungen auf abgespannte Maste und abgespannte Kamine sowie Fachwerkmaste und -Türme können EN 1993-3-1, Anhang A entnommen werden. ANMERKUNG 3 Zu Windeinwirkungen auf Beleuchtungsmaste siehe EN 40.