Consolidated

SN EN 16228-1+A1:2022

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Zusammenfassung

Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten fest. Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen im Zusammenhang mit Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten, wenn sie wie vorgesehen und unter den vom Hersteller vernünftiger¬weise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden (siehe Anhang A), die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen (Transport, Montage, Demontage, Gerät in Betrieb und außer Betrieb, Instandhaltung, Bewegung am Einsatzort, Lagerung, außer Betrieb setzen und Verschrotten). ANMERKUNG 1 Die in diesem Teil der Norm festgelegten Anforderungen gelten gemeinsam für zwei oder mehrere Gattungen von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten. Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Anforderungen an alle Arten von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten und ist in Zusammenhang mit einem der Teile 2 bis 7 zu verwenden. Diese maschinen¬spezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ersetzen oder fügen Anforde¬rungen für die Art des betreffenden Geräts für Bohr- und Gründungsarbeiten hinzu. Für Mehrzweckgeräte werden die Teile der Norm angewendet, welche besondere Funktionen und Anwendungen umfassen, wenn z. B. ein Bohrgerät zusätzlich als Rammgerät verwendet wird, werden die entsprechenden Anforderungen aus EN 16228 1, EN 16228 2 und EN 16228 4, angewandt. Folgende Maschinen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm: Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen: — Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend !EN 16191"; — Aufbruchbohrmaschinen; — Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden !; — spezialisierte Bergbaumaschinen und Ausrüstung für den Tagebau (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Spreng¬lochbohrer) (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); — sämtliche Bergbaumaschinen für den Einsatz untertage und Ausrüstung zur Gewinnung fester mineralischer Substanzen (z. B. Gesteinsbohrgeräte, Aufbruchbohrmaschinen, Schachtbohrmaschinen, Schneckenbohrmaschinen, Bohrwagen) sowie Maschinen und Ausrüstung zur Entwicklung unter¬irdischer Minen (im Anwendungsbereich von CEN/TC 196); — Kernbohrmaschinen auf Ständer (durch/von EN 12348 abgedeckt); — handgeführte Maschinen (insbesondere Maschinen, die durch/von ISO 11148 5 abgedeckt sind)." ANMERKUNG 2 Besondere Anforderungen an Offshore-Anwendungen werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Wenn ein Gerät für Bohr- oder Gründungsarbeiten in befestigter Konfiguration, deren Trennung nicht vorgesehen ist, auf einen Träger montiert wird, der auf Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder Kränen steht, so muss der gesamte Aufbau !durch diese Norm abgedeckt werden". Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten innerhalb des Anwendungsbereiches von EN 16228, Teile 1 bis 6, können auswechselbare Zusatzausrüstung enthalten, die vom Anwendungsbereich der EN 16228 7, abgedeckt ist, entweder als integrierter Teil des Geräts oder als auswechselbare befestigte Ausrüstung. !Wenn vorgesehen ist, die Maschine für Bohr- und Gründungsarbeiten in explosionsfähiger Umgebung zu verwenden oder falls ein Risiko für Blitzentladungen vorliegt, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, die in diesem Dokument nicht behandelt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten, die vor dem Veröffentlichungs¬datum dieses Dokuments hergestellt wurden."

Produktspezifikationen

  • Consolidated von SWISSMEM
  • Ausgabedatum:
  • Gültig ab:
  • Dokumenttyp: EN
  • Seiten
  • Herausgeber: SWISSMEM
  • Lieferant: SNV
  • ICS: 93.020
  • Nationales Komitee: Swissmem/NK 49

Rechtsbezug

Schweizer Bundesamt: SECO
Bezeichnet unter folgendem Schweizer Recht:
Gesetzesbezug Beschränkungen
819.14
Bezeichnet unter folgendem EU-Recht:
Gesetzesbezug Beschränkungen
Directive 2006/42/EC

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