Diese Europäische Norm legt das Abnahmeverfahren fest, das von Fahrzeugen durchlaufen werden muss, die in Zügen betrieben werden, die hohe Längsdruckkräfte verursachen können und die aufgrund ihrer Konstruktion für Entgleisung anfällig sind, wenn sie diesen Kräften unterliegen. Diese Europäische Norm gilt für folgende Güterwagen, die mit Standardwagenenden nach dieser EN ausgestattet sind: - Einzelwagen; - ständig gekuppelte Einheiten mit Seitenpuffern und Schraubkupplungen zwischen den Fahrzeugen; - ständig gekuppelte Einheiten mit Diagonalpuffern mit Schraubkupplungen zwischen den Fahrzeugen; - Gelenkeinheiten mit drei zweiachsigen Drehgestellen; - Niederflurwagen mit acht oder mehr Radsätzen (z. B. Tragwagen für die rollende Landstraße 1)). Die folgenden Fahrzeuge werden derzeit nicht in dieser Europäischen Norm behandelt: - Wagen, die aufgrund ihrer Betriebsumgebung (wie Zugzusammensetzung, Bremscharakteristik, Gleisbau) erheblichen Längsdruckkräften nicht unterliegen; - Wagen mit automatischen Kupplungen 2); - mit dreiachsigen Drehgestellen 3); - ständig gekuppelte Einheiten mit einer Kuppelstange zwischen den Fahrzeugen 4); - Gelenkwagen mit mehr als drei zweiachsigen Drehgestellen. In dieser Europäischen Norm werden Zulassu