1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von Konstrukteuren (wie in EN 292-1:1991, 3.11, definiert), Herstellern und Lieferanten von pneumatischen Pressen anzuwenden sind, deren bestimmungsgemäße Verwendung die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus Metall bestehendem Werkstoff, wie in 3.1.13 definiert, ist und ab hier als Maschinen bezeichnet werden. Diese Norm gilt auch für Maschinen die in Fertigungssystemen integriert sind, wenn die auftretenden Gefahren und Risiken vergleichbar mit denen einer separat betriebenen Maschine sind. 1.2 Diese Norm gilt auch für pneumatische Pressen: - deren hauptsächlicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial (z. B. Pappe, Kunststoff, Gummi, Leder) und Metallpulver eingesetzt werden sollen; - die mit einem hydropneumatischen Druckverstärker versehen sind. 1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in EN 292-1:1991, 3.12, definiert. Diese Norm unterstellt Zugang zur Presse von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen und legt die Sicherheitsmaßnahmen sowohl für