1.1 Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die vonPersonen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installationund Demontage, mit Vorkehrungen für Transport, Wartung und Instandhaltung) von Fräsmaschinen (siehe3.1) einschließlich Maschinen zum Ausbohren (siehe 3.5) befasst sind.Diese Norm schließt folgende Maschinen ein, ohne sich auf diese zu beschränken:? Konsol- und Ständerfräsmaschinen (siehe Bilder C.1 und C.2),? Bettfräsmaschinen (siehe Bild C.3),? Mehrspindelfräsmaschinen (siehe Bilder C.4 und C.5),? Zweiständer-Fräsmaschinen (siehe Bilder C.4 und C.5),? Langfräsmaschinen (siehe Bild C.6),? Bohr-Fräsmaschinen (siehe Bild C.7).1.2 Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung einschließlich des vernünftigerweisevorhersehbaren Missbrauchs, der Wartung, des Reinigens und der Einrichtvorgänge. Sie setzt den Zugangzur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Einrichtungen zur Risikominderung sowohl für Bedienerals auch für andere gefährdete Personen.1.3 Diese Norm gilt auch für Werkstückzuführeinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil derMaschine bilden.1.4 Diese Norm behandelt signifikante