Dieses Dokument legt die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsstätten/Arbeitsplätze im Freien fest, die den menschlichen Bedürfnissen in Hinblick auf Sehkomfort und Sehleistung entsprechen, wenn die Beschäftigten über ein übliches oder entsprechend korrigiertes ophthalmologisches Leistungsvermögen (Sehvermögen) verfügen. Gewöhnliche Sehaufgaben und die Vermeidung von Störlicht werden berücksichtigt. Dieses Dokument legt Anforderungen an Beleuchtungslösungen in Hinblick auf die Quantität und Qualität der Beleuchtung fest, die für die meisten Arbeitsstätten/Arbeitsplätze im Freien und deren zugeordnete Bereiche gelten. Zudem werden Empfehlungen für eine gute Beleuchtungspraktik gegeben. Dieses Dokument legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erarbeitet, obwohl die in diesem Dokument angegebenen lichttechnischen Anforderungen üblicherweise auch den Erfordernissen des Arbeitsschutzes gerecht werden. ANMERKUNG Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz können in nach Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassenen Richtlinien, in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in Umsetzung dieser Richtlinien oder in anderen nationalen gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten enthalten sein. Dieses Dokument legt weder spezifische Lösungen fest, noch schränkt es die Freiheit der Planer ein, neue Techniken zu erkunden oder innovative Techniken einzusetzen. Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, elektrische Beleuchtung oder eine Kombination aus beidem erreicht werden. Dieses Dokument gilt nicht für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Innenräumen und im Untertage-Bergbau oder für die Notbeleuchtung. Für Arbeitsplätze in Innenräumen siehe EN 12464 1 und für Notbeleuchtung: siehe EN 1838 und EN 13032 3.