1.1 Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation und Demontage, mit Vorkehrungen für Transport und Instandhaltung) von Bearbeitungszentren befasst sind (siehe 3.1). 1.2 Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße Verwendung einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchs, der Instandhaltung, der Reinigung und der Einrichtvorgänge. Sie setzt den Zugang zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Mittel zur Risikominderung sowohl für Bediener als auch für andere gefährdete Personen. 1.3 Diese Norm gilt auch für Werkstück-Transporteinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der Maschine bilden. 1.4 Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Bearbeitungszentren bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter Bedingungen, die für den Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4). 1.5 Gefährdungen, die aus anderen Bearbeitungsverfahren herrühren (z. B. Schleifen, Drehen, Umformen, Elektroerodieren (EDM), Laser-Bearbeitung), werden durch andere Normen abgedeckt (siehe Literaturhinweise). 1.6 Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Ausgab