Diese Internationale Norm legt ein Ja/nein-Verfahren für Temperaturen bis zu 100 °C fest, mit dem bestimmt wird, ob ein flüssiges Produkt, das auf Grund seines Flammpunktes als „entzündbar“ eingestuft würde, bei der/den in den betreffenden Vorschriften angegebenen Temperatur/en selbstunterhaltend weiterbrennen kann oder nicht. ANMERKUNG 1 In vielen nationalen und internationalen Vorschriften wird die Entzündungsgefahr von Flüssigkeiten nach ihrem mit einem anerkannten Verfahren bestimmten Flammpunkt klassifiziert. Einige dieser Vorschriften erlauben Erleichterungen, wenn die Flüssigkeit bei einer bestimmten Temperatur oder bei bestimmten Temperaturen nicht „weiterbrennt“. ANMERKUNG 2 In den Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport gefährlicher Güter sowie im global harmonisierten System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien und in den daraus abgeleiteten und in nationales/europäisches Recht übernommenen Vorschriften sind dafür Temperaturen von 60,5 °C und 75,0 °C angegeben [1] [2]. Das Verfahren ist anwendbar auf Beschichtungsstoffe (einschließlich wasserverdünnbarer Beschichtungs-stoffe), Klarlacke, Lackbindemittel, Lösemittel, Mineralöl- oder ähnliche Produkte und Klebstoffe, die einen Flammpunkt haben