Diese Internationale Norm legt vier verschiedene Verfahren, als A bis D benannt, zur Bestimmung der Färbung fest. Das bisher bei der Beurteilung der Färbung von Wasser in Wasseraufbereitungsanlagen, bei limnologischen Untersuchungen usw. am häufigsten angewendete Verfahren beruht auf der Hexachloroplatinat Skala [1]. Die Verfahren C und D sind mit diesem herkömmlichen Verfahren [2] und [3] abgestimmt. Verfahren A beinhaltet ein Verfahren zur Untersuchung der scheinbaren Färbung durch Betrachtung einer Wasserprobe in einer Flasche. Damit wird nur eine vorläufige Information erhalten, beispielsweise bei Untersuchungen vor Ort. Das Ergebnis kann nur als scheinbare Färbung angegeben werden. Verfahren B beinhaltet ein Verfahren zur Bestimmung der wahren Färbung einer Wasserprobe mit Hilfe eines optischen Gerätes. Es ist auf Roh und Trinkwasser und auf schwach gefärbtes Industrieabwasser anwendbar. Zu Störungen siehe entsprechender Abschnitt. Verfahren C beinhaltet ein Verfahren zur Bestimmung der wahren Färbung einer Wasserprobe mit Hilfe eines optischen Gerätes zum Vergleich mit einer Hexachloroplatinat Konzentration bei einer Wellenlänge von ? = 410 nm. Zu Störungen siehe entsprechender Abschnitt. Verfahren D beinhaltet ein Verfahr