Dieser Teil von ISO 6185 legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffe, Verarbeitung und Prüfung von starren aufblasbaren Booten (en: rigid inflatable boats (RIB)) mit einer Gesamtlänge zwischen 8 m und 24 m und mit einer Motorleistung von 15 kW und mehr fest. Dieser Teil von ISO 6185 gilt für starre aufblasbare Boote der Kategorien IX und X, die für den Einsatz in einem Temperaturbereich von - 20 °C bis + 60 °C vorgesehen sind: ? Kategorie IX: Motorbetriebene Boote, ausgestattet mit einer Auftriebshilfe, die 85 % der Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet für Fahrten im Küstenbereich und in geschützten Gewässern bis Windstärke 6 Beaufort und bei signifikanten Wellenhöhen bis 2 m (Konstruktionsklassen C und D), mit einer Gesamtlänge zwischen 8 m und 24 m und mit einer Motorleistung von 15 kW und mehr. ? Kategorie X: Motorbetriebene Boote, ausgestattet mit einer Auftriebshilfe, die 85 % der Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet für Fahrten im Hochseebereich bis Windstärke 8 Beaufort und bei signifikanten Wellenhöhen bis 4 m (Konstruktionsklasse B), mit einer Gesamtlänge zwischen 8 m und 24 m und mit einer Motorleistung von 75 kW und mehr. ANMERKUNG 1 Die allgemeine Gestaltun