Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffe, Verarbeitung und Prüfung von aufblasbaren Booten und Festrumpfschlauchbooten mit einer Gesamtrumpflänge LH entsprechend ISO 8666 von weniger als 8 m und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW fest. Dieses Dokument ist anwendbar für folgende Kategorien von Booten, die für einen Einsatz in einem Temperaturbereich von −20 °C bis +60 °C vorgesehen sind: - Kategorie VII: motorbetriebene Boote, ausgestattet mit einer Auftriebskammer an der Backbord- und der Steuerbordseite, geeignet für Fahrten unter Bedingungen für die Konstruktionsklassen C und D. - Kategorie VIII: motorbetriebene Boote, ausgestattet mit einer Auftriebskammer an der Backbord- und der Steuerbordseite, geeignet für Fahrten unter Bedingungen für die Konstruktionsklasse B. Dieses Dokument schließt Ein-Kammer-Boote und Boote mit Schläuchen aus trägerlosen Werkstoffen aus und ist nicht anwendbar für Wasserspielzeuge und aufblasbare Rettungsflöße. Boote mit Schläuchen aus Aluminium, rotationsgegossenem Polyethylen, glasfaserverstärktem Kunststoff oder anderen starren Werkstoffen sind aus diesem Dokument ausgeschlossen.