Dieser Teil von ISO 4254, der zusammen mit ISO 4254 1 anzuwenden ist, legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und deren Überprüfung für die Gestaltung und Konstruktion von angebauten, aufgesattelten, gezogenen und selbstfahrenden landwirtschaftlichen Pflanzenschutzgeräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (PPP, en: Plant Protection Products) und flüssigen Düngemitteln fest, die vom Hersteller auf den Markt gebracht werden und die für nur eine Bedienungsperson bestimmt sind. Zusätzlich legt dieser Teil von ISO 4254 fest, welche Informationen zu sicheren Arbeitsweisen (einschließlich Restrisiken) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Wenn die in diesem Teil von ISO 4254 festgelegten Anforderungen von den Anforderungen in ISO 4254 1 abweichen, haben im Falle von Maschinen, die entsprechend den Festlegungen dieses Teils der ISO 4254 konstruiert und gebaut wurden, die Anforderungen dieses Teils von ISO 4254 Vorrang vor den Festlegungen in ISO 4254 1. Dieser Teil von ISO 4254 behandelt zusammen mit ISO 4254 1 die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Pflanzenschutzgeräte und Geräte zum Ausbringen von flüssigen Düngemitteln, die bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen eingesetzt werden, relevant sind (siehe Anhang A), mit der Ausnahme von Gefährdungen durch: — automatisch funktionierende Systeme zur Höheneinstellung; — die Umwelt, mit Ausnahme von Geräuschen; ANMERKUNG Siehe ISO 16119 für umweltbezogene Gefährdungen. — bewegliche Teile der Kraftübertragung, mit Ausnahme der Festigkeitsanforderungen an trennende Schutzeinrichtungen und Abweisbügel. Dieser Teil von ISO 4254 gilt nicht für Pflanzenschutzgeräte und Geräte zum Ausbringen von flüssigen Düngemitteln, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch ISO hergestellt wurden.