Diese Internationale Norm gilt für Zinkoxid-Eugenolzemente, die nicht auf Wasser basieren, und die in der restaurativen Zahnheilkunde für provisorische (temporäre) Befestigungen, Unterfüllungen und provisorische Verschlüsse geeignet sind. Diese Internationale Norm gilt auch für eugenolfreie Zemente, die Zinkoxid und aromatische Öle enthalten, und die für provisorische Befestigungen geeignet sind.