Dieses Dokument legt die Terminologie für die Luftfilterindustrie fest und enthält lediglich Begriffe und Definitionen. Dieses Dokument gilt für Partikel- und Gasphasen-Luftfilter sowie Luftreiniger für die allgemeine Belüftung bewohnter umschlossener Räume. Darüber hinaus gilt das Dokument für Luftansaugfilter stationärer oder drehender Schiffsmaschinen und UV-C-Entkeimungseinrichtungen. Das Dokument gilt nicht für Kabinenfilter für Straßenfahrzeuge oder Lufteinlassfilter für mobile Innenraum-Verbrennungsmotoren, für die separate Vorkehrungen bestehen. Staubabscheider zur Minderung der Luftverschmutzung sind ebenfalls ausgeschlossen.