Diese Internationale Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für dentale Amalgamlegierungen und für dentales Quecksilber, das zur Herstellung von dentalem Amalgam geeignet ist, fest. Ebenso sind Anforderungen an und Prüfverfahren für dieses dentale Amalgam sowie Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung (einschließlich derjenigen für dentales Quecksilber) enthalten. Sie gilt für dentale Amalgamlegierungen, die als frei fließendes loses Pulver, als in Tablettenform gepresstes Pulver, oder als Pulver in einer Kapsel (d. h. in vordosierter Kapsel) geliefert werden. Der Anwendungsbereich wird für dentales Quecksilber ausschließlich auf das in vordosierten Kapseln oder in vordosierten Beuteln gelieferte beschränkt. Beide Lieferformen sind auf eine für eine Mischung ausreichende Masse begrenzt. Die Masse an dentalem Quecksilber in einer Kapsel oder in einem Beutel muss für die Herstellung eines plastischen homogenen Gemischs genügen, das für eine einzelne kleine oder mittelgroße Restauration in einem einzelnen Zahn ausreichend ist. Diese Internationale Norm gilt nicht für die Bereitstellung von Quecksilber in größeren als der in einem einzelnen Primärbehälter (d. h. dentales Quecksilber in loser Form) enthaltenen Massen. In