Diese Internationale Norm legt ein statisches Dampfraumverfahren zur quantitativen gaschromatographischen Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe und Halogenkohlenwasserstoffe und ausgewählter aliphatischer Ether im Boden fest. Diese Internationale Norm ist auf alle Bodenarten anwendbar. Die Bestimmungsgrenze ist abhängig vom angewendeten Nachweissystem und von der Qualität des Methanols, mit dem die Bodenprobe extrahiert wird. Unter den in dieser Internationalen Norm festgelegten Bedingungen gelten folgende Bestimmungsgrenzen (bezogen auf Trockensubstanz). Bei Anwendung eines Gaschromatographen mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID) liegt die typische Bestimmungsgrenze: - für flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe: 0,2 mg/kg; - für aliphatische Ether, wie Methyl-tert-Butylether (MTBE) und tert-Amylmethylether (TAME): 0,5 mg/kg. Bei Anwendung eines Gaschromatographen mit Elektroneneinfangdetektor (GC-ECD) liegt die typische Bestimmungsgrenze: - für flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe: 0,01 mg/kg bis 0,2 mg/kg. Niedrigere Bestimmungsgrenzen für einige Verbindungen können durch Anwendung der Massenspektrometrie (MS) mit selektiver Ionendetektion erreicht werden (siehe Anhang D).