Diese Internationale Norm legt ein statisches Dampfraumverfahren für die gaschromatographische quanti-tative Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe, Halogenkohlenwasserstoffe und ausgewählter aliphatischer Ether in Böden fest. Diese Internationale Norm ist auf alle Bodenarten anwendbar. Die Bestimmungsgrenze hängt vom angewendeten Nachweissystem und von der Qualität des für die Extraktion der Bodenprobe verwendeten Methanols ab. Unter den in dieser Internationalen Norm festgelegten Bedingungen gelten folgende Bestimmungsgrenzen (bezogen auf Trockensubstanz): Bei Anwendung eines Gaschromatographen mit Flammenionisationsdetektor (GC/FID) liegt die typische Bestimmungsgrenze: - bei 0,2 mg/kg für flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe; - und bei 0,5 mg/kg für aliphatische Ether, wie Methyl-tert-Butylether (MTBE) und tert-Amylmethylether (TAME); Bei Anwendung eines Gaschromatographen mit Elektroneneinfangdetektor (GC/ECD) liegt die typische Bestimmungsgrenze: - bei 0,01 mg/kg bis 0,2 mg/kg für flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe. Niedrigere Bestimmungsgrenzen können durch Anwendung der Massenspektrometrie (MS) mit Einzelionen-nachweis erreicht werden (siehe Anhang D).