In dem Dokument sind die Nenndurchmesser für die Arbeitsteile zahnärztlicher rotierender Instrumente, wie zum Beispiel Bohrer, Laborbohrer, Schleifinstrumente, Diamantinstrumente, Mandrelle etc. und die entsprechenden Bezeichnung aufgeführt. Es gilt nicht für Durchmesser für Wurzelkanalinstrumente.