Dieser Europäische Norm legt die Lage der Stellen für die Probenahme, Vorbereitung und Dauer der Vorbehandlung von Proben und Prüfstücken von Schuhen und deren Bestandteilen fest, um damit die Prüfverfahren durchzuführen, die zur Bestimmung der entsprechenden Eigenschaften im fertigen Zustand notwendig sind. Dabei handelt es sich um allgemeine Bedingungen, sofern es bei den jeweiligen Prüfverfahren nicht anders angegeben ist.