Dieser Teil von ISO 15614 legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung für das Auftragschweißen durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert wird. Dieser Teil von ISO 15614 definiert die Bedingungen für die Durchführung der Schweißverfahrensprüfungen und den Geltungsbereich der Schweißverfahren bei deren Anwendungen in der Praxis entsprechend den verschiedenen Einflussgrößen nach Abschnitt 8. Zusätzliche Prüfungen können durch Anwendungsnormen erforderlich werden. Dieser Teil von ISO 15614 ist anwendbar für alle Schweißprozesse, die für das Auftragschweißen geeignet sind. Dieser Teil von ISO 15614 ist für alle neuen Schweißverfahren anwendbar. Er setzt jedoch keine bereits bestehenden Schweißverfahrensprüfungen, die nach früheren nationalen Normen oder Regeln durchgeführt wurden, außer Kraft. Wenn zusätzliche Prüfungen auszuführen sind, damit die Qualifizierung technisch gleichwertig ist, werden diese nur an einem Prüfstück durchgeführt, das in Übereinstimmung mit diesem Teil von ISO 15614 hergestellt wurde. Dieser Teil von ISO 15614 gilt nicht für Auftragschweißungen, bei denen Rissbildungen absichtlich erzeugt werden (z. B. bei speziellen Hartauftragungen).