Dieses Dokument legt Verfahren zur Bestimmung des Wassergehalts von Kunststoffen fest, die als Pulver, Granulat oder Fertigerzeugnis vorliegen. Bei diesen Verfahren wird nicht, wie nach ISO 62, die Wasseraufnahme (Kinetik und Gleichgewicht) von Kunststoffen geprüft. Verfahren A ist für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,1 % mit einer Messunsicherheit von 0,1 % geeignet. Verfahren B und C sind für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,01 % mit einer Messunsicherheit von 0,01 % geeignet. Verfahren D ist für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,01 % mit einer Messunsicherheit von 0,01 % geeignet. Verfahren E ist für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,001 % mit einer Messunsicherheit von 0,001 % geeignet. Die angegebenen Messunsicherheiten sind Nachweisgrenzen, die außerdem von der größten möglichen Probenmasse abhängen. Der Wassergehalt wird als Massenanteil an Wasser in Prozent ausgedrückt. Verfahren D ist geeignet für Polyamid (PA), Polycarbonat (PC), Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), Epoxidharz, Polyethylenterephthalat (PET), Polyester, Polytetrafluorethylen (PTFE), Polyvinylchlorid (PVC), Polylactid (PLA), Polyamidimid (PAI), wird jedoch insbesondere für Proben, die NH3 freisetzen können, nicht empfohlen. Die Verfahren A, B, C und E sind im Allgemeinen für alle Arten von Kunststoffen und für jeden Feuchtegehalt geeignet. Der Wassergehalt ist ein wichtiger Parameter bei der Verarbeitung von Werkstoffen, und es wird erwartet, dass er stets unter dem in den entsprechenden Werkstoffnormen festgelegten Wert bleibt. In diesem Dokument sind sechs alternative Verfahren festgelegt: — Verfahren A ist ein Extraktionsverfahren mit wasserfreiem Methanol und anschließender Titration des extrahierten Wassers nach dem Karl-Fischer-Verfahren. Es kann für alle Kunststoffe verwendet werden und ist auf Granulate mit einer Korngröße kleiner als 4 mm × 4 mm × 3 mm anwendbar. Das Verfahren kann z. B. auch auf Vorpolymer-Pulvermaterialien angewendet werden, die in Methanol unlöslich sind. — Verfahren B1 ist ein Verdampfungsverfahren unter Anwendung eines Rohrofens. Das in der Analysenmenge enthaltene Wasser wird verdampft und durch trockene Luft oder Stickstoff als Trägergas in die Titrationszelle überführt, in der anschließend entweder die Titration des gesammelten Wassers nach dem Karl-Fischer-Verfahren oder eine coulometrische Bestimmung des gesammelten Wassers mit Hilfe eines Feuchtesensors erfolgt. Es kann auf alle Kunststoffe angewendet werden und ist auf Granulate mit einer Korngröße kleiner als 4 mm × 4 mm × 3 mm anwendbar.