Consolidated

SN EN 931+A2:2010

Aktuell

Bestehende oder zukünftige Amendments und Versionen müssen separat erworben werden.

Sprache
Format

Zusammenfassung

1.1 Diese Norm gilt für Zwickmaschinen, die in der Schuhindustrie verwendet werden, nämlich: ? Spitzen-Klebezwickmaschinen (siehe Bild 1) ? handbetriebene Klebe-Seitenzwickmaschinen (siehe Bild 3A) ? Klebe-Fersenzwickmaschinen (siehe Bild 2) ? Klebe-Fersen- und Seitenzwickmaschinen (siehe Bild 2) ? handbetriebene Tacks-/Klammer-Seitenzwickmaschinen (siehe Bild 3B) ? Tacks-Fersen-Zwickmaschinen (siehe Bild 2) ? Tacks-Fersen- und Zement-Seiten-Zwickmaschinen (siehe Bild 2) ? Tacks-Fersen- und Zement-Seiten-Zwickmaschinen (siehe Bild 2) ? Tacks-Fersen- und Zement-/Tacks-Seitenzwickmaschinen (siehe Bild 2) 1.2 Diese Norm gilt nicht für Zwickmaschinen, die Thermozement-Granulat verarbeiten. 1.3 Diese Norm legt Anforderungen für eine sicherheitsgerechte Konstruktion unter Berücksichtigung des Aufbaues und des Betriebes fest. Sie enthält keine Anforderungen für die Bereitstellung und das Entfernen von Transporthilfen. Sie berücksichtigt bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbaren Missbrauch und das Bauteil- und Systemversagen. 1.4 Diese Norm berücksichtigt alle für die Schuhindustrie wichtigen Gefährdungen. Der Einsatz von Maschinen in anderen Industrien, als im Anwendungsbereich dieser Norm vorgesehen, kann zu Gefährdungen führen, die

Produktspezifikationen

  • Consolidated von SWISSMEM
  • Ausgabedatum:
  • Gültig ab:
  • Dokumenttyp: EN
  • Seiten
  • ICS: 61.060
  • Herausgeber: SWISSMEM
  • Lieferant: SNV
  • Nationales Komitee: Swissmem/NK 49
  • Schweizer Bundesamt: SECO
  • Bezeichnet unter folgendem Schweizer Recht: 819.14
  • Bezeichnet unter folgendem EU-Recht: 2006/42/EG

Produktbeziehungen