1.1 Diese Europäische Norm legt zusätzliche oder abweichende Anforderungen zur EN 81-20:2014 für neu zu errichtende Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, fest. 1.2 Diese Europäische Norm gilt unter folgenden Bedingungen: - Der Schacht und die Umgebung des Aufzugs sind so ausgeführt, dass sie das Eindringen von Feuer, Hitze und Rauch in den Schacht und in die Aufstellungsorte von Triebwerk und Steuerung sowie die sicheren Bereiche einschränken. - Die Auslegung des Gebäudes begrenzt das Eindringen von Wasser in den Schacht. - Der Feuerwehraufzug wird nicht als Rettungsweg benutzt. - Der Schacht und die Umgebung des Aufzugs sind mindestens im selben Grad brandgeschützt wie die Gebäudestruktur. - Die Energieversorgung ist sicher und zuverlässig. - Elektrokabel für die Energieversorgung des Aufzugs sind im gleichen Umfang wie die Struktur des Schachts brandgeschützt. - Ein geeigneter Instandhaltungs- und Prüfplan gelangt zur Anwendung. 1.3 Diese Europäische Norm behandelt nicht: - den Einsatz von Aufzügen mit teilumwehrtem Schacht als Feuerwehraufzug; - die in neuen oder bestehenden Gebäuden eingebauten Aufzüge, die nicht in die feuerwiderstand