Diese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch fest, das häufig an einem Querbalken angebracht ist oder diesen einschließt, und ähnliches Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren, das zum Spielen darauf oder darin und häufig zum Tragen des Gewichtes eines oder mehrerer Kinder vorgesehen ist. Diese Europäische Norm legt außerdem Anforderungen fest für: - einzeln verkaufte Zubehörteile für und Bauteile von Aktivitätsspielzeug; - einzeln verkaufte Schaukelelemente, die gebrauchsfertig an oder in Kombination mit einem Aktivitäts-spielzeug sind; - Bausätze für Aktivitätsspielzeug einschließlich Bauteile, die verwendet werden, um Aktivitäts-spielzeug nach einer vorgegebenen Konstruktionsanweisung zusammenzubauen. Vom Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm ausgeschlossen sind: - Spielplatzgeräte, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind und in der Normenreihe EN 1176 behandelt werden; - auf Wiegekufen befestigtes Aktivitätsspielzeug, wie Schaukelpferde und ähnliches Spielzeug, die durch spezifische Anforderungen in EN 71 1 abgedeckt werden; - Spielbecken mit einer Höchstwassertiefe von über 400 mm, zwischen Überlauf und dem tiefsten Punkt innerhalb des Beckens gemessen; ANMERKUNG 1 Für Informationen bezüglich der Klassifikation von Spielbecken siehe Leitlinie Nr. 8 der Europäischen Kommission aus Literaturhinweis [1]. - Becken mit einer Höchstwassertiefe von über 400 mm, zwischen Überlauf und dem tiefsten Punkt innerhalb des Beckens gemessen, ohne Spielelemente, die z. B. in der Normenreihe EN 16582 oder in EN 16927 behandelt werden; ANMERKUNG 2 Bei Spielbecken mit einer Wassertiefe größer als 400 mm besteht ein erhöhtes Risiko des Ertrinkens. - Trampoline für den häuslichen Gebrauch, die in EN 71 14 behandelt werden; - aufblasbares Aktivitätsspielzeug (mit Ausnahme von Planschbecken). Siehe auch A.1.