Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für unverbleite Ottokraftstoffe fest, wie sie gehandelt und ausgeliefert werden. Sie gilt für deren Verwendung in Ottomotoren, die für den Betrieb mit unverbleiten Ottokraftstoffen geeignet sind. Diese Europäische Norm legt Anforderungen für zwei Sorten an unverbleitem Ottokraftstoff fest, und zwar in Tabelle 1 für eine Sorte mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 3,7 % (m/m) und einem Höchstgehalt an Ethanol von 10,0 % (m/m) sowie in Tabelle 2 eine Sorte für ältere Fahrzeuge, die für den Betrieb mit unverbleiten Ottokraftstoffen mit einem höheren Biokraftstoffgehalt nicht zugelassen sind, mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 2,7 % (m/m) und einem Höchstgehalt an Ethanol von 5,0 % (m/m). ANMERKUNG 1 Die zwei Sorten basieren auf Anforderungen europäischer Richtlinien [3], [4]. ANMERKUNG 2 Für den Zweck dieser Europäischen Norm werden die Symbole % (m/m) und % (V/V) verwendet, um Massenanteile, ?, bzw. Volumenanteile, f??auszudrücken.