Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Formatkreissägemaschinen zutreffen - im Folgenden als „Maschinen“ bezeichnet -, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Laminaten aus Kunststoff/Leichtmetalllegierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden. Maschinen, die zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen konstruiert sind, können auch zur Bearbeitung von Hartkunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Die Maschine kann jegliche der folgenden Merkmale aufweisen: a) eine Einrichtung zum Anheben und Absenken des Sägeblattes und des Ritzsägeblattes (sofern vorhanden); b) eine Einrichtung zum Schrägstellen des Hauptsägeblattes und des Ritzsägeblattes (sofern vorhanden) für Winkelschnitte; c) eine Einrichtung zum Ritzsägen; d) eine Einrichtung zum Nuten mit einem Fräswerkzeug; e) einen abnehmbaren Vorsch