Dieses Dokument behandelt die im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs¬situationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch und/oder abnehmbaren Vorschubapparat), Formatkreissägemaschinen und Baustellenkreissägemaschinen zutreffen im Folgenden als Maschinen bezeichnet , die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Kunststoff/Leichtmetall-Legierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungs¬gemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden. ANMERKUNG 1 Hinsichtlich der Definition von stationärer und verschiebbarer Maschine siehe 3.13 und 3.14. ANMERKUNG 2 Tischkreissägemaschinen und Formatkreissägemaschinen werden zum Längs-, Quer- und Format¬schneiden und zum Nuten eingesetzt. Baustellenkreissägemaschinen werden zum Längs-, Quer- und Formatschneiden verwendet. Die Anforderungen in diesem Dokument gelten auch für Maschinen, die konstruiert sind, mittels eines Fräswerkzeugs in einem Arbeitsgang Nuten von einer Breite, die 20 mm nicht übersteigt, zu fräsen. Dieses Dokument gilt nicht f