Dieses Dokument legt verschiedene Begriffe, die sich auf Gestaltung, Konstruktion, Ursprungs-verpackung und Prüfung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 beziehen, wie nach Artikel 6, Absatz (1), Abschnitt a), Unterabschnitte i) bis iii) der Richtlinie 2013/29/EU, fest.