Diese Europäische Norm gilt für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser der Klasse D nach EN 15649-1, unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder schwimmfähige Materialien erzielt wird. Dieses Dokument (EN 15649-6) gilt im Zusammenhang mit EN 15649-1 und EN 15649-2. ANMERKUNG 1 Typische Produkte der Klasse D: - aufblasbare Kletterstrukturen auf dem Wasser; - Hüpfburgen, -plattformen; - aufblasbare Rutschen; - Wassertrampoline; - Wasserschaukeln; - Hindernislaufbahnen. ANMERKUNG 2 Typische Orte der Verwendung: - Schwimmbecken; - Seen, Teiche; - offenes Meer; - Küstenstrand (kein ablandiger Wind, keine Strömung).